Schon seit den Anfängen der Psychoanalyse gibt es Kurzzeittherapien. Sie arbeiten an einem bestimmten Problem, das sich während der ersten Sitzungen herausstellt. Im Gegensatz zu anderen Therapien ist die Stundenanzahl auf 10 bis 40 Stunden begrenzt. Bei Depressionen spielt die Kurzzeittherapie dann eine Rolle, wenn begrenzte Krisen, wie zum Beispiel eine Trennung, der Auslöser sind.
Diese Art der Therapie wird von den Krankenkassen nach einem verkürzten Gutachterverfahren bis zu 25 Stunden übernommen. Bei privaten Kassen ist die Situation jedoch etwas unübersichtlich. Manche fordern ein Gutachten, andere zahlen pauschal eine bestimmte Anzahl von Sitzungen.